Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit dem Jahr 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. LICHT INS DUNKEL ist gesetzlich verpflichtet, die Jahressumme Ihrer geleisteten Spenden am 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Ihre wertvolle Spende ist dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Damit Ihre Spende abgesetzt werden kann, benötigt LICHT INS DUNKEL für die Meldung – neben Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) – auch Ihr Geburtsdatum.

Info zur Absetzbarkeit

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