Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit dem Jahr 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. LICHT INS DUNKEL ist gesetzlich verpflichtet, die Jahressumme Ihrer geleisteten Spenden am 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Ihre wertvolle Spende ist dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Damit Ihre Spende abgesetzt werden kann, benötigt LICHT INS DUNKEL für die Meldung – neben Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) – auch Ihr Geburtsdatum.
Info zur Absetzbarkeit
Ab dem 1.12.2024 können Sie sich hier anmelden. Hier geben Sie Ihren Zählpunkt, Ihre Kundennummer sowie Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ein und erteilen Ihr Einverständnis zur Datenweitergabe.
Die Spenden werden erstmals ab Februar 2025 berücksichtigt und sind auf der nächsten PV-Gutschrift ersichtlich.
Ja, Sie können die Höhe Ihrer Spende jederzeit über die Landingpage anpassen. Änderungen werden automatisch mit der nächsten PV-Gutschrift wirksam.
Die Beendigung Ihrer Spende ist jederzeit über die Landingpage möglich. Änderungen werden automatisch mit der nächsten PV-Gutschrift wirksam. In besonderen Fällen, wie bei einer Endabrechnung (z.B. durch Abmeldung oder Todesfall), wird die Spende automatisch eingestellt.
Ja, einmal pro Jahr erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Spendenhöhe direkt von LICHT INS DUNKEL, die Sie beispielsweise für steuerliche Zwecke verwenden können.
Der Spendenbetrag wird direkt auf Ihrer PV-Gutschrift ausgewiesen.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
Ihr Einverständnis ist notwendig, damit wir Ihre Spende ordnungsgemäß an LICHT INS DUNKEL weiterleiten und die jährliche Spendenbestätigung ausstellen können.
Im Falle einer Abmeldung oder einer Endabrechnung wird Ihre Spende automatisch eingestellt.
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