Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit dem Jahr 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. LICHT INS DUNKEL ist gesetzlich verpflichtet, die Jahressumme Ihrer geleisteten Spenden am 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Ihre wertvolle Spende ist dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Damit Ihre Spende abgesetzt werden kann, benötigt LICHT INS DUNKEL für die Meldung – neben Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) – auch Ihr Geburtsdatum.

Info zur Absetzbarkeit

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Sonnenstrom spenden, Licht schenken!


Spenden Sie Ihren nicht genutzten Sonnenstrom an LICHT INS DUNKEL!

 

Wir vermarkten Ihren überschüssigen Sonnenstrom und Sie entscheiden, wie viel von Ihrer Überschussvergütung gespendet werden soll. Es können neben Haushalten auch Unternehmen und Gemeinden spenden. Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQs.

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Die Spende wird nicht automatisch steuerlich berücksichtigt. Sie erhalten jedoch eine Spendenbescheinigung, damit kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Spende steuerlich geltend gemacht werden.

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